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A: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma PUKY GmbH & Co. KG
zur ausschließlichen Verwendung gegenüber Unternehmern.
§ 1 - Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen der Firma PUKY GmbH & Co. KG, Fortunastraße 11, 42489 Wülfrath
(nachfolgend: „Verkäufer“), gelten mit Ausnahme des Absatzes (2), für alle Lieferungen und
Leistungen des Verkäufers gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, demnach
gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(2) Für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen gegenüber privaten und gewerblichen
Endverbrauchern gelten abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, die dem
vorgenannten Kundenkreis gesondert bekanntgegeben werden.
(3) Der Einbeziehung von Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, die
Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 2 - Vertragsschluss und Liefervorbehalt
(1) Die Angebote des Verkäufers stellen kein bindendes Angebot dar. Sie sind lediglich eine
Aufforderung an den Kunden, gegenüber dem Verkäufer eine verbindliche Bestellung
abzugeben. Eine solche Bestellung kann der Kunde schriftlich (z.B. per Fax oder E-Mail),
telefonisch oder über den registrierungspflichtigen Händler-Online-Shop unterbreiten. Die
Annahme des Vertrages durch den Verkäufer erfolgt innerhalb von 14 Tagen durch eine
ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die Versendung der Ware.
(2) Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung auf der Grundlage eines kongruenten
Deckungsgeschäfts bleibt vorbehalten. Der Verkäufer wird den Kunden über die
Nichtverfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Waren informieren und im Falle des
Rücktritts die erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
(3) Konstruktionsänderungen sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale,
soweit sie dem technischen Fortschritt dienen und dem Kunden zumutbar sind,
bleiben vorbehalten.
§ 3 - Preise/ Preisanpassungen
(1) Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, gelten die Preise "ab Werk" und zuzüglich
der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle eines Versandes der Ware auf
Wunsch des Kunden, verstehen sich die Preise, sofern nicht abweichend schriftlich
vereinbart, zuzüglich der Versandkosten, die sich aus der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Preisliste des Verkäufers ergeben.
(2) Der Verkäufer behält sich vor, den vereinbarten Verkaufspreis nach Abschluss des
Kaufvertrages im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbaren Veränderung der Produktionskosten, wie z.B. der Löhne, der
Materialkosten oder der marktüblichen Einstandspreise, und /oder der Transportkosten, sowie bei Veränderungen
oder der Einführung von Steuern, Gebühren, Beiträgen,
Sonderabgaben, angemessen entsprechend der Kostenentwicklung zu ändern. Dieses
Recht steht dem Verkäufer nur zu, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und der
vereinbarten Lieferfrist mehr als 2 Monate liegen. Von einer solchen Preisänderung wird der
Kunde rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung gemäß Absatz (2) ist der Kunde zum Vertragsrücktritt nur
dann berechtigt, wenn die Preiserhöhung 5 Prozent des bei der Bestellung vereinbarten
Verkaufspreises übersteigt.
§ 4 - Zahlungsbedingungen
Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach
Zustellung der Rechnung mit 2 Prozent Skonto zu begleichen oder netto (ohne Abzug)
innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Folgen des
Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 - Lieferung
(1) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise eine
Lieferfrist verbindlich zugesagt wurde.
(2) Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, gilt die Übergabe "ab Werk". Wird eine
Lieferung vereinbart, so erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(3) Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat er den Kunden
rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Von dem Verkäufer nicht zu vertretende Störungen
in seinem Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und
rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit
entsprechend der Dauer der Störung. Der Kunde ist in solchen Fällen zum Rücktritt nur dann
berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Lieferfrist anmahnt, eine
angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.
Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, beginnt die vom Kunden zu setzende
angemessene Nachfrist mit deren Ablauf. Das gesetzliche Recht auf Schadensersatz
anstelle der Leistung bleibt unberührt.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 6 - Stornierung von Bestellungen
(1) Einigen sich die Parteien aus einem nicht von dem Verkäufer zu vertretenden Grund
darüber, einen bestehenden Kaufvertrag oder Teile davon zu stornieren und ggf. schon
erbrachte Leistungen rückabzuwickeln, so behält sich der Verkäufer vor, von dem ihm
vertraglich zustehenden Netto-Kaufpreis der betroffenen Leistung oder Ware pauschal 30
Prozent als Entschädigung einzubehalten bzw. einzufordern.
(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder nur ein
geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Das Recht des Verkäufers, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, bleibt
unberührt.
§ 7 - Aufrechnung/Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als dass
sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 - Eigentumsvorbehalt
(1) Der Liefergegenstand, einschließlich eventueller Zugaben ("Naturalrabatte"), bleibt
Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Für den Fall, dass sich der Kunde
vertragswidrig verhält, ist der Verkäufer dazu berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird
von dem Verkäufer ausdrücklich erklärt.
(2) Der Kunde ist dazu befugt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
weiterzuveräußern. Für den Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit
seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten
sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen
bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch
nur in Höhe des Betrages, der dem von dem Verkäufer in Rechnung gestellten Preis der
Vorbehaltsware entspricht. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(3) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets namens
und im Auftrag für den Verkäufer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des
Kunden an der Vorbehaltsware an der bearbeiteten bzw. verarbeiteten Vorbehaltsware fort.
Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verarbeitet
wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungs- Endbetrages der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen
ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer regelmäßig Miteigentum überträgt und
das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt.
(4) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verkäufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sollte die gelieferte Vorbehaltsware gepfändet
oder sonstigen Eingriffen Dritten ausgesetzt sein. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer
alle Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine
Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erforderlich sind.
(5) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent
übersteigt.
§ 9 - (Mängel-) Haftung/ Mängelrügepflicht
(1) Die Verjährungsfrist für Mängel bei neuen Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung der
Ware. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung Ersatz
geliefert wird. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478
BGB bleiben hiervon unberührt. Gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung und arglistigem
Verschweigen eines Mangels. Nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes (4)
gilt ferner, dass sich diese Haftungsbeschränkungen nicht auf Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche erstrecken, die der Kunde wegen eines Mangels im Sinne von
Absatz (4) geltend machen kann.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die übergebene Ware unverzüglich und mit der gebotenen
Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel
umgehend dem Verkäufer anzuzeigen. Im Falle der Lieferung der Ware, hat der Kunde
äußere Verpackungsschäden sowie Mengenabweichungen (Kartonanzahl) umgehend
gegenüber dem Zusteller auf dem Lieferschein zu reklamieren. Bei Verletzung der
vorgenannten Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Bezug auf die offensichtlichen
Mängel als genehmigt. Die Verpflichtungen gemäß den kaufmännischen Untersuchungsund
Rügepflichten des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
(3) Vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge leistet der Verkäufer bei dem Vorliegen eines
Mangels, Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl. Schlägt die Nacherfüllung
zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(4) Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer
bei einer schuldhaften Pflichtverletzung uneingeschränkt. Einschränkungen der
Mängelhaftung durch den Verkäufer gelten zudem nicht bei Arglist und bei Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie oder wenn die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften,
wie beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, erfolgt.
(5) Ein Schadensersatzanspruch des Kunden im Falle einer einfach fahrlässigen
Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen ist auf den
typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
zugleich ein Fall nach Absatz (4) gegeben ist.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
(7) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 - Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Im Zweifel gilt die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder sein Wohnsitz oder sein
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(4) Die Regelungen über das UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.
B: Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr
1. Bestellvorgang
Der Zugang zu dem B2B-Online-Shop des Verkäufers erfolgt erst nach der Registrierung
und Freischaltung durch den Verkäufer. Die Registrierung erfolgt dabei für Bestandskunden
über das von dem Verkäufer angebotene Registrierungsformular.
Nach der Anmeldung des Kunden in den "Händlerbereich" per Eingabe des Usernamens und
des Passwortes kann der Kunde seine Bestellung beginnen. Dies erfolgt bei
Ersatzteilbestellungen nach der Eingabe der Ersatzteil-Nr. und der Stückzahl, im Übrigen
nach Eingabe der Stückzahl bei dem gewünschten Produkt, über den Symbol-Button
"Einkaufswagen". In seinen persönlichen Warenkorb gelangt der Kunde jederzeit über den
Menüpunkt "zum Warenkorb" in der oberen Menüleiste.
Hat der Kunde seinen persönlichen Warenkorb mit den von ihm gewünschten Produkten
gefüllt, hat er zunächst die Möglichkeit, die Bestellmenge des jeweiligen Produktes durch
Angabe der gewünschten Anzahl und der Betätigung des Button "aktualisieren" zu ändern
oder ein Produkt über den Button "Papierkorb" hinter dem jeweiligen Produkt aus dem
Warenkorb zu löschen.
Über den Button "weiter" kann der Kunde den Bestellvorgang fortführen. Die in der Folge
dargestellte Rechnungsadresse des Kunden ist durch die Registrierung vorgegeben und
kann nur durch den Verkäufer geändert werden.
Korrekturen an der Lieferadresse kann der Kunde über den Button "ändern" in dem
darauffolgenden Eingabeformular vornehmen. Es können hierbei aber nur Lieferadressen
ausgewählt werden, die bei dem Verkäufer hinterlegt und von diesem verifiziert wurden.
Seine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb eingelegten Produkte gibt der Kunde
durch die Betätigung des Buttons "Kaufen“ ab.
2. Vertragssprachen
Die Vertragssprachen sind Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Polnisch und
Dänisch.
3. Vertragsspeicherung
Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von dem Verkäufer nicht gespeichert.
Entsprechend weitergehende dauerhafte Sicherungen des Angebots müssen daher vom
Käufer selbst veranlasst werden (bspw. durch Screenshot).